06. November 2014 | Donnerstag | 20:00 Uhr | Agricolaforum Chemnitz Archiv

Prof. Dr. Ulrich Eibach, Bonn

Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung?

Befürworter der aktiven Sterbehilfe gehen von der Annahme aus, dass die Menschenwürde primär in der Autonomie des Menschen bestehe. Diese schließe ein absolutes Selbstverfügungsrecht über das Leben, ein Recht auf Selbsttötung und ein Recht auf Tötung auf Verlangen ein. Letztlich sei nur ein selbstbestimmtes Leben und Sterben menschenwürdig. Diese Annahmen sind jedoch nicht nur aus christlicher Sicht zu hinterfragen, denn das absolute Selbstverfügungsrecht hat zum Beispiel Rückwirkungen auf den Umgang mit jenen Menschen, welche durch Krankheit zu Lebzeiten ihrer empirischen Autonomie beraubt und in jeder Hinsicht auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Ist dies dann „lebensunwertes Leben“? Die Herausforderung des Sterbens besteht also nicht nur in der Bewahrung der Selbstbestimmung, sondern in erster Linie darin, wie der Mensch bereit und fähig wird, über sein Leben verfügen zu lassen.

Prof. Dr. Ulrich Eibach ist Professor für Systematische Theologie und Ethik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Klinikpfarrer am dortigen Universitätsklinikum.

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