27. November 2014 | Donnerstag | 19:00 Uhr | Kathedralforum Dresden Archiv

Prof. Dr. Ansgar Hense, Bonn

Ein „Geschäft auf Gegenseitigkeit“?

Die Kirchen im deutschen Staat

Das Verhältnis von Staat und Kirchen ist verstärkt in die Diskussion geraten. Bisweilen wird mit kritischem Blick eine unangemessene Privilegierung vermutet und eine stärkere Trennung gefordert. Andererseits stellt sich die Frage, wie weit muslimische Gruppierungen in die bestehende religionsverfassungsrechtliche Ordnung integriert werden können. Das (historisch gewachsene) Rechtsgefüge zwischen Staat und Religion in der Bundesrepublik Deutschland ist komplex; es hat sich jedoch bewährt und trägt den Freiheitsbedürfnissen von Kirchen und Religionsgemeinschaften Rechnung. So erlaubt etwa das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat durchaus die Kooperation des Staates mit den Religionsgemeinschaften auf vielen Feldern. Der Neutralitätsgrundsatz fordert nicht die Indifferenz des Staates in religiösen Angelegenheiten; ihm ist es nur versagt, selbst religiös-weltanschauliche Dinge abschließend zu beurteilen. Er erweist sich als freiheitlicher Staat, weil er die religiösen Besonderheiten in die Praxis des innerstaatlichen Zusammenlebens integriert. Wird sich die deutsche Version des Verhältnisses von Kirche und Staat auch bei fortschreitendem gesellschaftlichem Wandel bewähren und handelt es sich tatsächlich um ein „Geschäft auf Gegenseitigkeit“ – und zwar im positiven Sinne?

Prof. Dr. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der deutschen Diözesen in Bonn.

Die Ringvorlesung findet statt in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Politische Systeme und Systemvergleich an der TU Dresden und der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung.

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